Kindergartenordnung – Kneippkindergarten Hall

Aufgaben des Kindergartens

Der Kindergarten hat die Aufgabe, die Familienerziehung zu unterstützen und zu ergänzen. Er hat dabei die entwicklungsmäßige Erziehung und Bildung, insbesondere durch Spiel, die erzieherische Wirkung einer Gemeinschaft Gleichaltriger zu bieten, die körperliche und seelische und geistige Entwicklung zu fördern und unter Ausschluss jedes schulartigen Unterrichts die Schulfähigkeit zu fördern. Seine vielseitigen Aufgaben kann der Kindergarten nur dann erfüllen, wenn die Eltern zur Zusammenarbeit mit dem Kindergartenpersonal bereit sind. Zu den Elternveranstaltungen werden termingerecht Einladungen ausgegeben. Für eine persönliche Aussprache stehen ihnen die Kindergartenpädagoginnen gerne zur Verfügung. Wir bitten allerdings um eine Terminvereinbarung.

1.Reihenfolge für die Aufnahme

  1. Kinder, die ihrem Alter nach dem Schuleintritt am nächsten sind.

  2. Kinder von alleinerziehenden Müttern bzw. Vätern.

  3. Kinder bei denen aus sozialen, oder erzieherischen Gründen, die Aufnahme in den Kindergarten geboten scheint.

2.Aufnahmebedingungen und Ausschließungsgründe

3.Kindergartenbesuch

  1. Der Besuch des Kindergartens soll regelmäßig erfolgen. Die eingetragenen Besuchszeiten sind einzuhalten. (Halbtags 5-6Std.)

  2. Kindergartenarbeit macht schmutzig. Die Kleidung soll praktisch und strapazierfähig sein, damit das Kind in seinen Aktivitäten nicht behindert wird.

  3. Die Jause sollte leicht und vitaminreich sein. Bitte geben sie keine Süßigkeiten mit.

  4. Für mitgebrachte Spielsachen wird keine Verantwortung übernommen.

  5. Ihr Kind braucht Hausschuhe, Jausentasche (nach Bedarf) und angemessene Turnbekleidung und Turnpatschen.

4. Krankheit

Eine Krankheit oder sonstige Abwesenheit ist der Kindergartenpädagogin zu melden. Damit unsere Arbeit mit den Kindern nicht gestört wird, rufen sie uns bitte in der Zeit von 7.00 – 8.00 Uhr und mittags ab 11.30Uhr an. Weiters ist es uns untersagt Medikamente zu verabreichen (siehe Infoblatt „Behandlung von Verletzungen“)!

Kinder müssen mindestens einen Tag fieberfrei sein.

5.Betriebszeiten         Montag bis Freitag:

                                   07.00 – 13.00 Uhr

                        Die Kinder sollen bis spätestens 8.30 Uhr im Kindergarten sein.

Wir ersuchen euch die Bring – und Abholzeiten pünktlich einzuhalten, damit die Voraussetzungen für eine pädagogische Arbeit gegeben ist.

6. Kindergartenjahr  

Das Kindergartenjahr beginnt am 2. Montag im September. Die Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien und Feiertage werden wie in der Pflichtschule gehalten. Fenstertage/Sommerferien werden nach Bedarf geöffnet. Wenn der 23. Dezember auf einen Montag fällt ist der Kindergarten geschlossen.

7. Kindergartenbeitrag         

Der Kindergartenbeitrag wird grundsätzlich monatlich 10x/Jahr eingehoben. Die Monate September/Oktober werden Anfang Oktober gemeinsam vorgeschrieben.

8. Sozialstaffelung     

Sozial gestaffelte Elternbeiträge für Kinder ab 3 Jahre:

Vom Land Steiermark wurde als Frist für die Vorlage aller erforderlichen Einkommensnachweise und Unterlagen jeweils der 30. Juni festgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Eltern daher Zeit, die erforderlichen Nachweise für die Inanspruchnahme der Sozialstaffel im Gemeindeamt Admont, Sekretariat vorzulegen. Nach diesem Zeitpunkt ist keine Ermäßigung des Elternbeitrages mehr möglich und ist der volle Elternbeitrag zu bezahlen!

Für Kinder unter 3 Jahren können Eltern beim Amt der Steierm. Landesregierung einen Antrag auf Gewährung der Landes – Kinderbetreuungsbeihilfe stellen (keine Sozialstaffelung)!

Antragsformulare im Kindergarten erhältlich.

 

 

 

Kindergartenleiterin                                                             Bürgermeister

Ilona Lubensky                                                                      Haider Christian